Die Bewertung der Güter ist die andere Hälfte des Inventars. Ohne Wert gibt es keine Grundlage für Lose, Geldausgleiche oder Entscheidungen über unteilbare Güter. Die Schlüsselfrage ist nicht immer 'wer bewertet?', sondern 'brauche ich einen Sachverständigen oder genügt eine fundierte professionelle Einschätzung?'.
Wann ein unabhängiger Sachverständiger unentbehrlich ist
- Güter mit spezialisiertem Markt: Kunst, Antiquitäten, Sammlungen, klassische Fahrzeuge, Musikinstrumente.
- Güter mit steuerlichen Verpflichtungen (Erbschaft- oder Schenkungsteuer), bei denen der angegebene Wert behördlich überprüft werden kann.
- Güter mit offenem Streit zwischen den Parteien, bei denen eine unabhängige Bewertung als neutraler Anker dient.
- Güter mit hohem Einheitswert im Verhältnis zum Gesamtinventar, bei denen ein kleiner Fehler materielle Auswirkungen hat.
Gängige Methoden
Drei Ansätze decken praktisch alle beweglichen Sachen ab: Marktwert nach Vergleichsobjekten (überprüfbare Referenzen aktueller Transaktionen), abgeschriebene Wiederbeschaffungskosten (relevant für Gebrauchsgüter) und Kapitalisierung von Cashflows (selten auf bewegliche Sachen anwendbar, ja auf einkommenserzeugende Güter). Ein gutes Gutachten macht die gewählte Methode ausdrücklich und begründet sie.
Was vom Sachverständigengutachten zu verlangen ist
- Detaillierte Identifizierung des Gutes mit Fotos und Inventarverweisen.
- Angewandte Methodik und Begründung der Wahl.
- Verwendete Vergleichsobjekte oder Referenzen, mit Quelle und Datum.
- Wertspanne, nicht nur eine einzige Zahl, und Schlüsselannahmen, die sie bedingen.
- Berufliche Qualifikation des Sachverständigen und Unabhängigkeitserklärung.
Integration in die Akte
Das Gutachten wird als Dokument des entsprechenden Gutes aufgenommen, und sein kryptografischer Fingerabdruck (Hash) wird im Prüfprotokoll mit dem Datum der Aufnahme referenziert. Wird das Gutachten später aktualisiert, bleibt die Historie erhalten und die neue Version erhält einen neuen Fingerabdruck, ohne den vorherigen zu überschreiben.